Sachkundeprüfung für Verbundspielhallen

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Sachkundeprüfung für Verbundspielhallen

Um von der Ausnahmeregelung im Glückspielvertrag für Verbundspielhallen gebrauch zu machen, ist der Sachkundenachweis nach der Verbundspielhallen-Sachkundeverordnung (VerbSpielhSkVO) erforderlich.

Die IHK Flensburg ist für Schleswig-Holstein zuständig, Sie über die Rechts- und Sachgebiete zu unterrichten und anschließend die Sachkundeprüfung für Verbundspielhallen abzunehmen.

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