Prüfung der Firmierung

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Für den Zeitraum 2024 bis 2029 suchen wir Fachleute, die Lust haben, unsere Prüfungsausschüsse zu unterstützen. 

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Prüfung der Firmierung

         

    Bitte beachten Sie, dass Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden, keine Firma, sondern nur eine Geschäftsbezeichnung führen können. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte direkt.

    Hinweis: Hinsichtlich der Verwechslungsgefahr ist bezüglich der Eintragungsfähigkeit in das Handelsregister die Firmenunterscheidbarkeit auf denselben Ort oder dieselbe (politische) Gemeinde beschränkt. (§ 30 HGB). Namens-, wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Beurteilungen sind nicht Gegenstand des Eintragungsverfahrens und werden in unseren Recherchen nicht beinhaltet. Hinsichtlich markenrechtlicher sowie wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger namensrechtlicher Risiken empfiehlt sich die (Eigen-) Recherche insbes. in www.dpma.de (Markenregister), www.handelsregister.de (eingetragene Firmen), sowie Suchmaschinen im Internet.

    Weitere Informationen finden Sie in den IHK-Merkblättern