Vorzeitige Zulassung

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Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Besonders gute Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Schule machen es möglich, bei der IHK Flensburg einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Wie das geht? Der Ausbildende muss angehört werden und bestätigen, dass die Leistungen des Auszubildenden eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigen. Doch nicht nur die Leistungen im Betrieb sind ausschlaggebend, auch die Noten in der Berufsschule müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung dementsprechend sein. Vorgegeben sind im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote „gut“ (2,49) und keine Note schlechter als „ausreichend“. Berücksichtigt werden nur die für Abschlussprüfung wesentlichen Lernfelder/Fächer. 
Sind diese Faktoren erfüllt, ist die Möglichkeit gegeben, zu einem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem regulär anstehenden Prüfungstermin liegt.

Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK Flensburg müssen spätestens bis zum 1. Februar (Sommerprüfung) bzw. bis zum 1. September (Winterprüfung) vorliegen. 

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung kann vom Auszubildenden, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Auszubildenden, gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien sämtlicher Berufsschulzeugnisse beizufügen. Das Berichtsheft ist – wenn dessen Führung vorgeschrieben ist – der Kammer auf Anforderung vorzulegen. 

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