Gefahrgutbeauftragte

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Gefahrgutbeauftragte

Nach der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Die IHK berät über die Anforderungen zur
 
  • Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und informiert über die
  • Anerkennung zur Durchführung von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte,
  • Anforderungen an Veranstalter zur Schulung der Gefahrgutbeauftragten,
  • Schulungs-/Prüfungssysteme und Termine,
  • Durchführung der IHK-Prüfungen.

Weitere Informationen

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