Gefahrgutbeauftragte
Nach der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Die IHK berät über die Anforderungen zur
- Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und informiert über die
- Anerkennung zur Durchführung von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte,
- Anforderungen an Veranstalter zur Schulung der Gefahrgutbeauftragten,
- Schulungs-/Prüfungssysteme und Termine,
- Durchführung der IHK-Prüfungen.