Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Für die gute Sache: 

Ob als Prüfer oder in der Vollversammlung, Ausschuss, Arbeitskreis oder Präsidium: Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler der IHK-Arbeit. Jetzt mitgestalten!

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AEVO-Prüfung

Sein Wissen weiterzugeben und dieses an junge Menschen zu vermitteln, die gerade den Einstieg ins Berufsleben wagen, ist für viele nicht nur ein großes Anliegen, sondern oft auch ein Vergnügen. Und etwas, wovon beide Seiten profitieren. Denn auch als Ausbilder lernt man nie aus. Um selbst IHK Ausbilder zu werden, ist jedoch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung notwendig. 

Dies kann im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung oder als betriebliche Weiterbildung geschehen. Mit absolvierter Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung erlangen Sie die notwendige Qualifikation, um als Ausbilder in Ihrem Unternehmen tätig sein zu dürfen. Die IHK Flensburg führt den schriftlichen Prüfungsteil der Ausbildereignungsprüfung überwiegend als Tablet-Prüfung durch und ist deshalb nicht an bundeseinheitliche Prüfungstermine gebunden. Freie Termine werden sichtbar, wenn Sie bei der Online-Anmeldung den entsprechenden Prüfungsort Flensburg oder Heide gewählt haben. Hier erfahren Sie zudem, welche Hilfsmittel zugelassen sind und welche Art der praktischen Prüfung Sie wählen können. 

Weitere Informationen und Anmeldung