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Flächensparziel

Das Land Schleswig-Holstein hat sich mit dem jüngst veröffentlichen Landesentwicklungsplan (LEP) das Ziel gesetzt, ab 2030 die Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 1,3 Hektar pro Tag zu begrenzen; ab 2050 ist Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das bedeutet, dass ab diesem Jahr netto keine neue Fläche mehr in Anspruch genommen werden soll. Das Ziel ist in Bezug auf die Landesfläche Schleswig-Holstein heruntergebrochen aus der durch die Bund beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.

Die IHKs in Schleswig-Holstein möchten sich mit dem Positionspapier konstruktiv in die weitere Ausgestaltung des Flächensparzieles einbringen. So soll dazu beigetragen werden, dass auch langfristig noch ausreichende Flächenkapazitäten für Siedlungs- und Verkehrsflächen zur Verfügung stehen.

Link_Positionspapier Flächensparen der IHKs in SH

Information und Meinungsbildungsprozess zum Positionspapier der IHKs in SH zum Flächensparziel

Warum ist dieses Thema wichtig?

Für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein braucht es auch in Zukunft ausreichend adäquate Flächen, sowohl für Neuansiedlungen und als auch für Erweiterungen bestehender Unternehmen. Das Flächensparziel wirkt perspektivisch stark begrenzend auf die zur Verfügung stehenden Fläche.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Indirekt berührt das Ziel alle Unternehmen im Land, da auch die Infrastrukturen in die Flächenberechnung einfließen und somit ggf. langfristig Restriktionen in Bezug auf deren Ausbau auftauchen können. Perspektivisch wird sich das Flächensparziel direkt auf alle Unternehmen auswirken, die zusätzliche Flächen für die unternehmerischen Aktivitäten benötigen. Tendenziell sind dabei insbesondere Unternehmen mir Bedarfen nach großen Flächen betroffen.

 

Frühere IHK-Positionen zu diesem Thema:

Positionen zur Landtagswahl 2022 (Stand 2021)

 

Meinungsbildungsprozess:

11/2021 bis 21.03.2022 - Erarbeitung der Position im Haupt- und Ehrenamt

12.04.2022 bis 12.05.2022 - Konsultationsphase

18.05.2022 - Befassung Präsidium

05.2022 - Konsultationsphase

24.06.2022 – Beschlussfassung durch die Vollversammlung