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Ob als Prüfer oder in der Vollversammlung, Ausschuss, Arbeitskreis oder Präsidium: Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler der IHK-Arbeit. Jetzt mitgestalten!
Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken.
Fakt ist bei allen Bereichen: Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf hierzu neben der Anzeige der gewerblichen Tätigkeit nach § 14 GewO einer besonderen Erlaubnis der Gewerbebehörde (Ordnungsamt) gemäß § 34a GewO.
Fachliche Voraussetzung ist die Sachkundeprüfung. Was sie beinhaltet, welche Voraussetzungen, Vorschriften und Pflichten einzuhalten sind, darüber informiert Sie die IHK.