Sachkundeprüfung Bewachung

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Sachkundeprüfung Bewachung

Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken. 

Fakt ist bei allen Bereichen: Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf hierzu neben der Anzeige der gewerblichen Tätigkeit nach § 14 GewO einer besonderen Erlaubnis der Gewerbebehörde (Ordnungsamt) gemäß § 34a GewO. 

Fachliche Voraussetzung ist die Sachkundeprüfung. Was sie beinhaltet, welche Voraussetzungen, Vorschriften und Pflichten einzuhalten sind, darüber informiert Sie die IHK.  

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