Energie
In Schleswig-Holstein ist die Energiewende gelebte Praxis und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die "Energiepolitischen Positionen" werden kontinuierlich geprüft und angepasst.
Unser 2016 verabschiedetes Papier umfasst 54 Aussagen zur Umsetzung der Energiewende. Ein Großteil der Forderungen hat weiterhin Bestand und dient als Backup der neuen Fassung . Neu formuliert wurden im Jahr 2020 insgesamt 14 Positionen.
Link: Energiepolitische Positionen 2016
Link: Energiepolitische Positionen 2020
Warum ist dieses Thema wichtig?
In Schleswig-Holstein ist die Energiewende keine Zukunftstheorie. Mit seinen geographischen und klimatischen Merkmalen bietet unser Land beste Voraussetzungen, um Vorreiter der künftigen Energieversorgung zu sein. Rechnerisch konnte hier bereits im vergangenen Jahr der Bruttostromverbrauch zu mehr als 160 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Damit ist der Anteil in Schleswig-Holstein knapp viermal so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
Die Energiepolitik ist sehr dynamisch. Laufend neue Vorgaben in der EU (bspw. Green Deal), auf Bundesebene (bspw. EEG-Novelle) und auch auf Landesebene (bspw. Regionalplanung Windenergie) erfordern, dass wir als IHK-Organisation im Zuge der Interessenvertretung fortlaufend neue Entwicklungen registrieren und einordnen müssen. Themen geraten schnell auf die politische Agenda und Fristen für Stellungnahmen sind häufig sehr kurz. Beispielsweise waren zum Zeitpunkt unserer letzten Aktualisierung der Positionen im Jahr 2016 Themen wie Wasserstoff, CO2-Bepreisung und Netzentgelte nicht derart im Fokus, wie es heute der Fall ist.
Welche Maßnahmen und Weichenstellungen erforderlich sind, um die Energieversorgung auf lange Sicht und in verantwortungsvoller Weise sicherzustellen, werden in der Neuauflage der "Energiepolitischen Positionen" zusammengefasst.
Das Thema „Energie“ wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern in den unbedingt notwendigen Kontext mit Aspekten wie Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Fachkräftesicherung und rechtliche Rahmenbedingungen gesetzt.
Die überarbeitete Fassung dient der Aktualisierung bereits bestehender Positionen und der Ergänzung um weitere Positionen.
Frühere IHK-Positionen:
Erste Fassung - Juni 2013
Zweite Fassung - Juni 2016
Meinungsbildungsprozess:
07/2020 bis 09/2020: Erarbeitung erster Entwurf - Energieausschuss und Hauptamt
11/2020: Festlegung zweite Entwurfsfassung - Energieausschuss
11/2020: Vorlage Präsidium
11/2020 bis 12/2020 Konsultationsphase
12/2020: Beschluss Vollversammlung