Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Wir setzen ein Zeichen: 

Die IHK Flensburg bekennt sich mit der Logo-Kürzung um 27 Prozent zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft.

Lesen Sie mehr dazu
info-icon
Schließen

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Bewachung ist ein sensibles Thema, das immer auch auf Vertrauen basiert. Doch wer übt eigentlich ein Bewachungsgewerbe aus? Was sind die besonderen Voraussetzungen? Welche Vorschriften müssen befolgt werden? Welche Pflichten entstehen dadurch? Zusätzlich stellt sich noch die Frage, welche Unterrichtsnachweise benötigt werden und an welche Behörden und Institutionen wendet man sich? Wir geben die Antworten.

Fakt ist, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeiten möchte, für den genügt als fachliche Eignung die 40-stündige Unterrichtung, sofern es sich dabei um allgemeine Bewachungstätigkeiten handelt. Bei leitenden Funktionen und bestimmten, besonders konfliktträchtigen Tätigkeiten ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung erforderlich, die durch die IHK Flensburg abgenommen wird.

Weitere Informationen

Zur Onlineanmeldung