Unterrichtung im Gastgewerbe
Wer ein Hotel, Restaurant, Bistro oder eine Gaststätte betreiben möchte, der kann dies ohne Erlaubnis tun. Anders sieht es aus, wenn in diesem Betrieb auch Alkohol ausgeschenkt werden soll, dann ist eine für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, darf mit der Gewerbetätigkeit begonnen werden.
Vor der Erteilung der Konzession ist es unter anderem notwendig, die fachliche Eignung nachzuweisen. In der Regel reicht dafür die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach Paragraf 4 Gaststättengesetz.
Zuständig für die Unterrichtung und die Ausstellung der Bescheinigung ist die IHK, in deren Bezirk die Niederlassung betrieben werden soll.