Gebührentarif
Für die Betreuung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und für sonstige hoheitliche Dienstleistungen erheben die Industrie- und Handelskammern Gebühren. Zu welchem prozentualen Anteil diese die tatsächlichen Kosten decken, legt die Vollversammlung fest. Der neue Gebührentarif tritt ab dem 18. März 2021 in Kraft. Kalkuliert wurde nach einem einheitlichen Schema aller drei IHKs in Schleswig-Holstein.